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   BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55   

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https://dejure.org/1955,4978
BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55 (https://dejure.org/1955,4978)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1955 - 2 StR 277/55 (https://dejure.org/1955,4978)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1955 - 2 StR 277/55 (https://dejure.org/1955,4978)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Wird er selbst aber zunächst mittels Einbruchs gestohlen und erst hinterher nach Vollendung dieses Diebstahls sein Inhalt entwendet, so ist die ganze Tat nur als einfacher Diebstahls strafbar (BGH NJW 1952, 1184; BGHSt 5, 205).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Sie gibt aber nicht an, auf welchem Wege das Gericht die weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel es dazu hätte benutzen müssen; daher ist sie unzulässig (BGHSt 2, 168).
  • RG, 30.01.1911 - I 1234/10

    Nach welchen Grundsätzen hat die "Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe" bei

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß bei der Einbeziehung einer durch früheres Urteil bereits erkannten Gesamtstrafe nach § 79 StGB die neue Gesamtstrafe aus allen - sowohl den früheren wie den jetzt neu verwirkten - Einzelstrafen zu bilden ist (RGSt 25, 297; 44, 302).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Die Beschränkung des Rechtsmittels des Angeklagten Günter S. auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist an sich zulässig, da deren Aufhebung nur mit der Begründung Verlangt wird, daß die öffentliche Sicherheit diese Maßnahme nicht erfordere (§ 42 e StGB), und daher kein untrennbarer Zusammenhang zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung besteht (BGHSt 7, 102 [BGH 27.01.1955 - 4 StR 594/54]).
  • BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Wird er selbst aber zunächst mittels Einbruchs gestohlen und erst hinterher nach Vollendung dieses Diebstahls sein Inhalt entwendet, so ist die ganze Tat nur als einfacher Diebstahls strafbar (BGH NJW 1952, 1184; BGHSt 5, 205).
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 688/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Für ihre Neufestsetzung sei noch darauf hingewiesen, daß die bisherige Gesamtstrafe zwar nach § 358 Abs. 2 StPO nicht überschritten, wohl aber erreicht werden darf, auch wenn die Straftat zum Nachteil R.s nur als einfacher Diebstahl bestraft wird (BGH 5 StR 688/54 vom 1. Februar 1955; RGSt 53, 164).
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Wenn sie nicht die Überzeugung gewinnen konnte, daß Gesamtvorsatz vorlag, so mußte es allerdings bei der Regel verbleiben, daß mehrere strafbare Handlungen die Tatbestände mehrerer selbständiger Straftaten erfüllen (vgl OLG Bamberg HESt 1, 258; RG HRR 1940, 181; ebenso auch die nicht veröffentlichten Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 50/50vom 9. Februar 1951, 4 StR 727/53 vom 21. Januar 1954 und 3 StR 214/55 vom 3. August 1955).
  • BGH, 03.08.1955 - 3 StR 214/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Wenn sie nicht die Überzeugung gewinnen konnte, daß Gesamtvorsatz vorlag, so mußte es allerdings bei der Regel verbleiben, daß mehrere strafbare Handlungen die Tatbestände mehrerer selbständiger Straftaten erfüllen (vgl OLG Bamberg HESt 1, 258; RG HRR 1940, 181; ebenso auch die nicht veröffentlichten Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 50/50vom 9. Februar 1951, 4 StR 727/53 vom 21. Januar 1954 und 3 StR 214/55 vom 3. August 1955).
  • RG, 18.04.1894 - 4435/93

    Bleiben in dem Falle, daß ein Angeklagter wegen mehrerer selbständiger Handlungen

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß bei der Einbeziehung einer durch früheres Urteil bereits erkannten Gesamtstrafe nach § 79 StGB die neue Gesamtstrafe aus allen - sowohl den früheren wie den jetzt neu verwirkten - Einzelstrafen zu bilden ist (RGSt 25, 297; 44, 302).
  • RG, 29.11.1918 - IV 796/18

    Steht § 398 Abs. 2 StPO. oder § 74 StGB. der Verhängung einer gleich hohen

    Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
    Für ihre Neufestsetzung sei noch darauf hingewiesen, daß die bisherige Gesamtstrafe zwar nach § 358 Abs. 2 StPO nicht überschritten, wohl aber erreicht werden darf, auch wenn die Straftat zum Nachteil R.s nur als einfacher Diebstahl bestraft wird (BGH 5 StR 688/54 vom 1. Februar 1955; RGSt 53, 164).
  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln -

    Im Zweifelsfalle sind mehrere selbständige Handlungen anzunehmen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1955 - 2 StR 277/55 - bei Dallinger MDR 1956, 9).
  • BGH, 30.10.1979 - 1 StR 653/79

    Handel mit Betäubungsmitteln durch eine fortgesetzte Handlung - Voraussetzungen

    Da sich das Landgericht auch mit dieser naheliegenden Möglichkeit nicht auseinandersetzt, wird die Annahme einer fortgesetzten Tat, die feststehen müßte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1955 - 2 StR 277/55 - bei Dallinger MDR 1956, 9), von den Feststellungen nicht getragen.
  • BGH, 30.09.1959 - 2 StR 324/59

    Rechtsmittel

    Zutreffend geht die Strafkammer davon aus, daß dann, wenn kein Gesamtvorsatz festgestellt werden kann, es bei der Regel bleibt, nach der die mehrfache Verwirklichung des gleichen Tatbestandes die Begehung mehrerer selbständiger strafbarer Handlungen darstellt (vgl. BGH Urteil 2 StR 277/55 vom 25. Oktober 1955 in MDR 1956, 9).
  • BGH, 14.06.1960 - 5 StR 173/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Diese Ausführungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH 2 StR 277/55 vom 18. [richtig: 25. Oktober] 1955, bei Dallinger MDR 1956, 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1960 - 5 StR 136/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    In solchem Falle bleibt es bei der Regel, daß die mehrfache Verwirklichung des gleichen Tatbestandes mehrere selbständige strafbare Handlungen ausmacht (BGH vom 18. [richtig: 25.] Oktober 1955 - 2 StR 277/55 - bei Dallinger MDR 1956, 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.04.1957 - 5 StR 55/57

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt es jedoch, wenn kein Gesamtvorsatz festgestellt werden kann, bei der Regel, daß die mehrfache Verwirklichung des gleichen Tatbestandes mehrere selbständige strafbare Handlungen ausmacht (BGH vom 18. [richtig: 25.] 10.1955 - 2 StR 277/55 - bei Dallinger MDR 1956, 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.01.1956 - 2 StR 423/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat im Gegenteil wiederholt die Auffassung vertreten, daß der rechtliche Begriff der fortgesetzten Handlung eine Ausnahme von der Regel darstellt, wonach die mehrfache Verwirklichung eines strafrechtlichen Tatbestandes nach § 74 StGB zu behandeln ist (vgl RG HRR 1940, Nr. 181; 2 StR 277/55 vom 25. Oktober 1955).
  • BGH, 06.09.1960 - 5 StR 250/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auch bei mehrfacher Verwirklichung des gleichen Tatbestandes ist Realkonkurrenz die Regel (vgl. BGH 2 StR 277/55 vom 18. [richtig: 25.] Oktober 1955, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 9).
  • BGH, 20.11.1956 - 5 StR 366/56

    Rechtsmittel

    Es muß vielmehr in Fällen dieser Art bei der Regel verbleiben, daß mehrere strafbare Handlungen den Tatbestand mehrerer Handlungen erfüllen (vgl BGH 2 StR 277/55 vom 25.10.1955, bei Dallinger MDR 1956, 9).
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